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Bundesversammlung 2020

Anträge – Was wird da eigentlich beschlossen?

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Stamm Robin Hood, Ottobrunn
LV Bayern

Auf dieser Seite stellen wir euch kurz die eingegangenen Anträge zur 47. Bundesversammlung vor. Bereits vor Beginn der Versammlung kannst du dich einmischen und die Anträge diskutieren. Gehe dazu auf mitreden.pfadfinden.de. Dort findest du auch die ausführlichen Anträge mit Begründung und Diskussion.

Wo kommen die Anträge her? Als Mitglied des BdP kannst du Anträge an die Bundesversammlung stellen. Dieses Jahr konnten diese bis zum 17.04. gestellt werden.

Antrag 01: Verbandsentwicklung

Der Bundesvorstand soll einen Arbeitskreis einsetzen, der bis zur Bundesversammlung 2022 ein Projekt zur Verbandsentwicklung durchführen soll. Dieser Arbeitskreis soll sich in folgende Projektgruppen unterglieder: Selbstverständnis & pädagogische Konzeption; Stufenkonzept & Engagement auf Stammesebene; Strukturen, Prozesse & Engagement auf Landes- und Bundesebene, sowie Rolle des BdP im verbandlichen und jugendpolitischen Umfeld.

Die Notwendikeit in diesem Antrag sieht der/die Antragstellein darin, dass es in einer sich verändernden Gesellschaft notwendig ist, sich dieser zu stellen um als Verband relevant zu bleiben. Mit diesem Projekt soll der BdP fit für die Zukunft werden. Dabei sollen die Landesverbände und Stämme mitgenommenn werden. Der Arbeitskreis berichtet der Bundesversammlung und soll konkrete Maßnahmen zur Beschlussfassung entwickeln.

Antrag 02: Weiteres Vorgehen Aufarbeitung

Der Bundesvorstand beantragt zur Umsetzung des Vorhabens zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs im BdP den Bundesbeitrag für die Jahre 2021 und 2022 um 5€ zu erhöhen. Aus folgendem Grund:

Im Jahr 2017 hat die Bundesversammlung beschlossen, „[…] einen wissenschaftlichen Partner zu finden, mit dem eine externe Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs und institutionellen Versagens seit der Gründung des BdP möglich ist. Für diese Aufarbeitung stellt der BdP entsprechende finanzielle Mittel bereit und akquiriert Fördermittel. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Aufarbeitung werden veröffentlicht. Der Arbeitskreis Aufarbeitung entwickelt in Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand ein Kommunikationskonzept, welches den Betroffenen und einer notwendigen Haltung (Wiedergutmachung) gerecht wird. Der BdP prüft seine Öffentlichkeitsarbeit und fügt eventuell eine Erklärung ein, die eine transparente Verantwortung gegenüber Betroffenen wahrnimmt – gegen das Verschweigen. Außerdem prüft der BdP das Andenken von Täterinnen und Tätern.“

Seit diesem Beschluss ist einiges passiert, jedoch ist das Projekt noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund hat der Bundesvorstand drei mögliche Szenarien ausgearbeitet, die sowohl Annahme als auch Ablehnung dieses Antrages berücksichtigen.

Antrag 03: Anerkennung der neuen Bundesausbildungskonzeption

Die vom Bundesausbildungsteam überarbeitete Bundesausbildungskonzeption soll anerkannt werden und die bisherige Version aus dem jahre 1999 ersetzen. Notwendig ist dies, da die Landesverbände ihre Kurse weiterentwickelt haben, um den Bedürfnissen unserer Zeit und der Stämme gerecht zu werden.

Antrag 04: Verpflichtende Präventionsschulungen für Teams von Großveranstaltungen

Um Teams für die Umsetzung unseres BdP-Schutzkonzeptes und die Einbeziehung der Prävention sexualisierter Gewalt in die Veranstaltungskonzeption zu sensibilisieren soll auf einem Vorbereitungstreffen jeder Großveranstaltung des BdP eine Einheit zur Prävention sexualisierter Gewalt geben.

Antrag 05: Fortbildung zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt für Vorstände und Stammesführungen

Die Weiterbildung zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt ist absolut unabdingbar für die Zusammenarbeit in Jugendverbänden wie dem BdP. Wir möchten einen Schutzraum für Kinder und Jugendliche bieten, dies gelingt jedoch nur, wenn wir achtsam sind und ein Bewusstsein für das Thema sexualisierte Gewalt entwickeln. Die Verantwortung für die Intervention bei Fällen von sexualisierter Gewalt liegt bei den jeweiligen Stammesführungen und dem jeweiligen Landes- bzw. Bundesvorstand. Um dieser Verantwortung nachkommen zu können, sind regelmäßige Fortbildungen wichtig. Stammesführungen und Vorstände benötigen Wissen über das BdP-Schutzkonzept, Informationswege und Handlungsstrategien. Es gilt, Berührungsängste mit dem Thema abzubauen, um bei Anfragen und Fällen von sexualisierter Gewalt adäquat reagieren zu können. Damit dies gelingt, soll es verpflichtend sein, dass mindestens eine Person des Landes-/Bundesvorstandes oder der Stammesführung innerhalb der letzten zwei Jahre eine Fortbildung zu diesem Thema besucht hat.

Antrag 06: Zusätzliche Bundesversammlung 2020

Da eine Online-Bundesversammlung, wie diese, eine Präsenzveranstaltung nicht vollumfänglich ersetzen kann, soll in diesem Jahr eine weitere physische BV stattfinden. Dies würde Raum für vertiefte Diskussionen und Beschäftigung mit inhaltlichen Themen bieten.

Meinungsbild: Lagerplatz Bundeslager 2022

Im Jahr 2022 findet das nächste Bundeslager statt und die Lagerleitung mit Bundesvorstand müssen nun den Lagerplatz auswählen. Es sind dazu drei Bewerbungen eingegangen, welche in diesem Punkt diskutiert werden sollen. Die Meinungsumfrage auf der Bundesversammlung soll bei der Entscheidung helfen und die Meinung der Delegierten wiederspiegeln.

Dabei ist zu beachten, dass eine Meinungsumfrage/ein Meinungsbild keine bindende Entscheidung ist, sondern lediglich die Stimmung der Delegierten zum Zeitpunkt der Umfrage wiedergibt.

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