Finanzen im Check – Prüfungen bei der Stiftung Pfadfinden
,Die Finanzen der Stiftung Pfadfinden werden intensiv geprüft. In jedem Jahr im Februar legt unser Schatzmeister Peter Reck den Jahresabschluss dem Stiftungsvorstand vor. Dort wird er genehmigt und dann für die Kassenprüfung vorbereitet. Die aktuellen Kassenprüfer*innen sind Elke Ebert und Frank Bernhard aus dem Kuratorium. Im März treffen sie sich mit dem Stiftungsvorstand und gehen alle Unterlagen durch. Das ist eine große Hilfe, denn meist findet sich doch noch ein Aspekt, der anders eingebucht oder genauer beschrieben werden muss.
Die Ergebnisse der Prüfung werden dem Kuratorium im April vorgelegt und dienen der Entlastung des Stiftungsvorstandes.
Im Anschluss gehen alle Finanzunterlagen an den Wirtschaftsprüfer, der der Stiftung nach einem positiven Prüfungsergebnis ein Testat ausstellt. Dieses Testat sendet der Stiftungsvorstand zusammen mit den Protokollen an das Finanzamt und an die Stiftungsaufsicht. Auf dieser Basis erhält die Stiftung den Freistellungsbescheid. Damit ist festgelegt, dass die Stiftung von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit ist. Gleichzeitig wird die Gemeinnützigkeit festgestellt. Somit ist die Stiftung Pfadfinden berechtigt, Zustiftungen und Spenden einzunehmen und entsprechende Spendenbescheinigungen auszustellen.
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